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Unfälle
Rechtsbeistand nach Unfällen aller Art
Ob Verkehrsunfall, Sportunfall oder Tierbiss – Unfälle passieren oft unerwartet und können Ihr Leben innerhalb von Sekunden verändern. Neben körperlichen Verletzungen und psychischen Belastungen stehen viele Betroffene plötzlich vor rechtlichen Fragen: Wer haftet? Welche Ansprüche bestehen? Wie gehe ich mit Versicherungen um?
Wir von BQ-Rechtsanwälte vertreten Sie bundesweit, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden. Mit unserer fachanwaltlichen Expertise im Verkehrs-, Versicherungs- und Schadensersatzrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden – engagiert, erfahren und mit dem nötigen Feingefühl für Ihre Situation. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung – telefonisch oder persönlich.
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Straßenverkehr / Kfz-Unfälle
Ein Unfall im Straßenverkehr bringt neben gesundheitlichen Folgen oft auch rechtliche Unsicherheiten mit sich. Wer haftet für den Schaden? Welche Ansprüche stehen Ihnen zu? Und wie geht man mit der gegnerischen Versicherung um, wenn diese Zahlungen kürzen oder ganz ablehnen will? Gerade bei Personenschäden oder unklarer Schuldfrage ist es wichtig, frühzeitig rechtlichen Beistand einzuholen.
Wir unterstützen Sie nach einem Auto-, Motorrad- oder Fahrradunfall mit einer sachkundigen, engagierten und strukturierten Vertretung Ihrer Interessen. Dabei kümmern wir uns um die rechtssichere Beweissicherung, nehmen Ihnen die Kommunikation mit der Versicherung ab und sorgen dafür, dass Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche erhalten – ohne unnötige Verzögerung.
Typische Ansprüche nach einem Kfz-Unfall sind:
- Schmerzensgeld bei körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen
- Reparaturkosten, Mietwagen oder Nutzungsausfall
- Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden
- Behandlungs- und Rehakosten, die nicht von der Krankenkasse gedeckt sind
- ggf. Umbaukosten bei bleibender Beeinträchtigung
Als Ihre Kanzlei prüfen wir die Haftungslage, vertreten Sie gegenüber Versicherungen und Behörden – und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Motorradunfälle
Motorradfahrer:innen sind im Straßenverkehr besonders gefährdet – ein kleiner Fehler anderer Verkehrsteilnehmer kann zu schweren Verletzungen führen. Selbst bei scheinbar harmlosen Zusammenstößen kommt es häufig zu Brüchen, inneren Verletzungen oder langfristigen Bewegungseinschränkungen. Die Folge sind oft längere Ausfallzeiten, hohe Behandlungskosten und Streitigkeiten mit der Versicherung über die Höhe der Entschädigung.
Wir stehen Ihnen nach einem Motorradunfall mit unserer fachlichen Erfahrung und Durchsetzungskraft zur Seite. Dabei geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern auch um die Anerkennung von Folgeschäden, wie z. B. eingeschränkte Erwerbsfähigkeit oder psychische Belastungen nach einem schweren Unfall. Gerade bei Motorradunfällen sind medizinische Gutachten oft entscheidend – wir sorgen dafür, dass diese vollständig und fair berücksichtigt werden.
Typische Ansprüche bei Motorradunfällen:
- Schmerzensgeld für körperliche und seelische Schäden
- Fiktive oder reale Reparaturkosten, ggf. Totalschadenersatz
- Verdienstausfall und Ersatz für berufliche Nachteile
- Haushaltsführungsschaden bei eingeschränkter Mobilität
- Kosten für Umbauten, z. B. an Motorrad oder Wohnung bei bleibender Beeinträchtigung
Wir übernehmen für Sie die vollständige Kommunikation mit Versicherungen und sorgen für eine schnelle, realistische Durchsetzung Ihrer Rechte.
Fahrradunfälle
Ob mit dem klassischen Fahrrad oder modernen E-Bike – wer auf zwei Rädern unterwegs ist, ist im Straßenverkehr besonders exponiert. Ein Moment der Unachtsamkeit durch andere Verkehrsteilnehmer:innen kann schnell zu einem Unfall führen. Dabei sind die körperlichen Folgen oft erheblich, besonders bei fehlender Schutzausrüstung. Hinzu kommen rechtliche Fragen: Wer haftet? Wie dokumentiere ich den Schaden korrekt? Was tun, wenn die gegnerische Versicherung eine Mitschuld behauptet?
Wir beraten und vertreten Sie nach Fahrradunfällen mit juristischer Präzision und dem nötigen Blick für Ihre individuelle Situation. Besonders bei E-Bike-Unfällen ergeben sich häufig neue rechtliche Herausforderungen – etwa bei Fragen der Geschwindigkeit, Versicherungspflicht oder Verkehrstauglichkeit. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche umfassend geprüft und durchgesetzt werden – ob gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, bei Auseinandersetzungen mit der eigenen Unfallversicherung oder im gerichtlichen Verfahren.
Typische Ansprüche nach Fahrrad- oder E-Bike-Unfällen:
- Schmerzensgeld für Verletzungen
- Ersatz beschädigter Ausrüstung (z. B. Fahrrad, Helm, Kleidung, Brille)
- Verdienstausfall oder Arbeitsunfähigkeit
- Erstattung von Behandlungskosten und Reha
- Haushaltsführungsschaden bei Alltagsbeeinträchtigung
Unabhängig davon, ob Sie allein, mit Beteiligung eines Fahrzeugs oder als Fußgänger:in betroffen sind – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
Ordnungswidrigkeiten
Ein Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr – und schon flattert ein Bußgeldbescheid ins Haus. Ob wegen überhöhter Geschwindigkeit, einem Rotlichtverstoß oder zu geringem Abstand: Verkehrsverstöße können schnell teuer werden und mit Punkten, Fahrverbot oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis enden. Doch nicht jeder Vorwurf ist berechtigt, und viele Bußgeldverfahren enthalten formale oder technische Fehler, die man kennen muss, um sich erfolgreich zu wehren.
Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und vertreten Sie im Bußgeldverfahren gegenüber der Bußgeldstelle oder vor Gericht. Dabei analysieren wir die Beweislage, z. B. die Messmethode oder die Einhaltung von Fristen, und schätzen realistisch ein, welche Erfolgschancen bestehen. Unser Ziel ist es, unberechtigte Vorwürfe abzuwehren, Sanktionen zu reduzieren und Ihre Fahrerlaubnis zu schützen.
Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Rotlichtverstoß
- Abstandsverstoß
- Handy am Steuer
- Fahren unter Alkoholeinfluss unter 1,1 Promille
- Parkverstöße mit Folgen (z. B. Abschleppen, Blockieren von Rettungswegen)
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben: Reagieren Sie zügig, denn häufig gelten kurze Einspruchsfristen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte zu wahren und unnötige Konsequenzen zu vermeiden.
Kinderunfälle
Kinder verhalten sich unvorhersehbar – das weiß jeder, der mit ihnen lebt oder arbeitet. Doch auch im Recht gilt: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ihre besonderen Bedürfnisse und eingeschränkten Einsichts- und Reaktionsfähigkeiten führen dazu, dass bei Unfällen andere Maßstäbe angelegt werden als bei Erwachsenen. Umso wichtiger ist es, bei einem Unfall mit einem Kind genau hinzusehen – wer haftet, wer trägt Verantwortung, und welche Ansprüche bestehen?
Wir vertreten Kinder und ihre Familien nach Unfällen mit besonderem Augenmerk auf die rechtlichen Besonderheiten im Umgang mit Minderjährigen. Ob auf dem Schulweg, im Kindergarten, auf dem Spielplatz oder bei einem Verkehrsunfall – wir prüfen für Sie, ob Aufsichtspflichtverletzungen, organisatorische Versäumnisse oder haftungsrechtlich relevante Fehler Dritter vorliegen. Unser Ziel: Die berechtigten Ansprüche Ihres Kindes bestmöglich durchzusetzen.
Typische Konstellationen bei Kinderunfällen:
- Verkehrsunfall als Fußgänger:in oder Radfahrer:in
- Stürze auf Schulhöfen, Spielplätzen oder in Kindertagesstätten
- Verletzungen durch unzureichende Aufsicht in Schule, Hort oder Verein
- Sportunfälle bei schulischen oder privaten Veranstaltungen
- Tierunfälle mit Hunden oder Pferden
Bei Unfällen mit Kindern stehen nicht nur Schadensersatz und Schmerzensgeld im Fokus – auch die langfristige gesundheitliche Entwicklung und seelische Belastung spielen eine wichtige Rolle. Wir behalten das Gesamtbild im Blick und begleiten Sie rechtlich kompetent und mit der nötigen Sensibilität.
Arbeitsunfälle
Ein Unfall während der Arbeit kann das ganze Leben auf den Kopf stellen. Neben den gesundheitlichen Folgen stellen sich oft komplexe Fragen zu Versicherungsleistungen, Haftung und Schmerzensgeld. Doch nicht jeder Unfall im Betrieb wird automatisch als Arbeitsunfall anerkannt. Oft braucht es eine genaue Prüfung, ob die Voraussetzungen für Leistungen der Berufsgenossenschaft erfüllt sind – und ob zusätzlich zivilrechtliche Ansprüche bestehen.
Wir prüfen für Sie sorgfältig, ob ein Arbeitsunfall im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt und welche Rechte Sie gegenüber Arbeitgeber, Berufsgenossenschaft oder Dritten haben. In vielen Fällen lohnt es sich auch, mögliche Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend zu machen – etwa, wenn Sicherheitsvorkehrungen nicht eingehalten wurden oder Dritte für den Unfall mitverantwortlich sind. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der Anerkennung bis zur Auszahlung.
Typische Konstellationen bei Arbeitsunfällen:
- Verletzungen bei Tätigkeiten im Betrieb oder auf der Baustelle
- Unfälle mit Arbeitsgeräten, Maschinen oder Fahrzeugen
- Stürze auf glatten Böden oder unsicheren Arbeitswegen
- Wegeunfälle auf dem Hin- oder Rückweg von der Arbeit
- Arbeitsunfälle durch Fehlverhalten anderer Beschäftigter
Neben der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung beraten wir Sie auch zu ergänzenden Ansprüchen, z. B. gegenüber dem Arbeitgeber oder einem Dritten – denn nicht jeder Schaden ist allein mit der Leistung der Berufsgenossenschaft abgedeckt.
Betriebsunfall
Ein klassischer Betriebsunfall geschieht im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit – und fällt damit grundsätzlich in den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch nicht jeder Vorfall wird automatisch anerkannt. Umso wichtiger ist es, den Unfallverlauf sauber zu dokumentieren, Pflichtverletzungen oder Sicherheitsmängel zu erkennen und mögliche zusätzliche Ansprüche zu prüfen. Denn neben der Leistung der Berufsgenossenschaft kann auch ein Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem Arbeitgeber oder Dritten bestehen.
Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Unfall rechtlich richtig einzuordnen und Ihre Ansprüche umfassend zu klären. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur beim Verfahren vor der Berufsgenossenschaft, sondern auch bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Forderungen, etwa bei mangelhafter Gefährdungsbeurteilung oder fehlender Einweisung in Maschinen. Wir setzen uns für Sie ein – engagiert, strukturiert und mit langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Arbeitsrecht.
Typische Konstellationen bei Betriebsunfällen:
- Verletzungen durch Maschinen, Werkzeuge oder technische Anlagen
- Stromunfälle oder Arbeitsunfälle in Hochrisikobereichen
- Chemieunfälle oder Kontakt mit gefährlichen Stoffen
- Unfälle durch mangelnde Schutzkleidung oder Sicherheitsvorkehrungen
- Kollisionen mit Fahrzeugen auf dem Betriebsgelände
Ein anerkannter Betriebsunfall ist die Basis für Leistungen wie Verletztengeld oder Unfallrente – doch oft muss für diese Anerkennung zunächst rechtlich nachgeholfen werden. Wir begleiten Sie auf diesem Weg.
Wegeunfall
Nicht nur Unfälle im Betrieb selbst, sondern auch solche auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause können unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Ein solcher Wegeunfall wird jedoch nur dann anerkannt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – etwa die Unmittelbarkeit des Wegs oder das Fehlen privater Umwege. Schon kleine Abweichungen, etwa der kurze Halt beim Bäcker, können den Versicherungsschutz gefährden.
Wir prüfen, ob Ihr Unfall tatsächlich als Wegeunfall eingestuft werden kann, und vertreten Sie im Verfahren mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Sollte diese die Anerkennung verweigern, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – sowohl sozialrechtlich als auch im Rahmen möglicher Schadensersatzforderungen gegenüber Dritten, etwa bei Glätteunfällen oder fremdverschuldeten Verkehrsunfällen.
Typische Konstellationen bei Wegeunfällen:
- Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg mit Auto, Fahrrad oder ÖPNV
- Sturz auf dem Gehweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
- Unfälle auf Betriebswegen (z. B. Parkplatz oder Zuwegung zur Firma)
- Wegeunfälle mit Personenschaden durch Dritte (z. B. Auffahrunfall)
- Verletzungen auf Umwegen, die beruflich begründet sind (z. B. Kinderbetreuung, Fahrgemeinschaft)
Ein anerkannter Wegeunfall kann den Anspruch auf Verletztengeld, Reha-Maßnahmen oder sogar Rentenleistungen begründen – wir setzen uns dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen.
Tierunfälle
Unfälle mit Tieren sind rechtlich oft komplex. Ob Hundebiss, Reitunfall oder eine Kollision mit einem entlaufenen Tier – die Haftungsfrage ist nicht immer auf den ersten Blick zu klären. Zwar greift in vielen Fällen die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB, doch häufig kommt es zu Streit über den genauen Hergang, mögliche Mitverantwortung oder die Höhe der Ansprüche. Gerade bei schweren Verletzungen oder langfristigen Folgen ist eine anwaltliche Unterstützung dringend zu empfehlen.
Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Geschädigte:r gewahrt bleiben – mit einer sorgfältigen Analyse des Unfallhergangs, der Bewertung medizinischer Unterlagen und dem Blick auf mögliche Versicherungsleistungen. In vielen Fällen haften nicht nur Tierhalter, sondern auch Aufsichtspersonen, Vereine oder Stallbetreiber, etwa bei Reitunfällen oder in der Tierbetreuung. Wir vertreten Sie gegenüber allen Beteiligten – konsequent und rechtssicher.
Typische Konstellationen bei Tierunfällen:
- Hundebiss mit Verletzungs- und Infektionsfolgen
- Sturz bei einem Ausritt oder in der Reitstunde
- Verletzungen durch entlaufene Tiere im Straßenverkehr
- Unfälle bei der Betreuung fremder Tiere (z. B. Gassi-Service, Tiersitter)
- Verletzungen auf Veranstaltungen mit Tieren (z. B. Kirmes, Hundeschau)
Wir sorgen dafür, dass Beweise gesichert, medizinische Folgen realistisch bewertet und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollständig durchgesetzt werden.
Pferdeunfall
Ein Sturz vom Pferd kann schwerwiegende Folgen haben – körperlich wie rechtlich. Ob im Reitunterricht, auf der Koppel oder bei einem Ausritt: Pferde gelten als Fluchttiere, ihr Verhalten ist oft unvorhersehbar. Umso wichtiger ist es, nach einem Unfall die Verantwortlichkeiten klar zu klären. Denn nicht immer haftet allein der Tierhalter – auch Reitlehrer, Stallbetreiber oder Veranstalter können in der Pflicht stehen, etwa bei mangelnder Aufsicht oder fehlerhafter Ausrüstung.
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Einordnung des Unfalls, prüfen die tierhalterrechtliche Haftung und klären, ob Mitverschulden oder Gefahrenübernahme geltend gemacht werden könnten. Gerade bei schweren Verletzungen oder bleibenden Schäden begleiten wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche – von der Kontaktaufnahme mit Versicherungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Typische Konstellationen bei Pferdeunfällen:
- Sturz beim Reitunterricht durch unruhiges oder nicht geeignetes Pferd
- Verletzungen beim Führen oder Putzen eines Pferdes
- Unfälle bei Ausritten ohne ausreichende Einweisung oder Sicherung
- Tritte oder Bisse durch unzureichend beaufsichtigte Pferde
- Stürze wegen defektem Reitzubehör oder fehlerhaftem Sattelzeug
Bei Pferdeunfällen ist oft entscheidend, wie der Reitbetrieb organisiert war und ob eine ausreichende Aufklärung oder Sicherung stattgefunden hat. Wir sorgen dafür, dass Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche vollständig geltend gemacht werden.
Hundebiss
Ein Hundebiss kann zu schmerzhaften Verletzungen und langfristigen Folgen führen – körperlich wie psychisch. Narben, Infektionen oder sogar Traumafolgen sind keine Seltenheit. Doch trotz klarer gesetzlicher Regelung zur Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) ist die Durchsetzung von Ansprüchen nicht immer einfach. Halter oder Versicherungen versuchen oft, das Geschehen herunterzuspielen oder dem Opfer eine Mitschuld zu unterstellen.
Wir vertreten Sie nach einem Hundebiss mit rechtlichem Nachdruck und medizinischem Verständnis. Dabei kümmern wir uns um die vollständige Beweissicherung, die korrekte Schadensbewertung und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Halter oder dessen Haftpflichtversicherung. Besonders wichtig ist in diesen Fällen die frühzeitige Dokumentation – z. B. durch ärztliche Berichte, Fotos und Zeugenaussagen.
Typische Ansprüche nach einem Hundebiss:
- Schmerzensgeld für körperliche und seelische Folgen
- Erstattung von Behandlungskosten (auch psychotherapeutisch)
- Kosten für Narbenbehandlungen oder plastische Chirurgie
- Verdienstausfall oder Einschränkungen im Beruf
- Schadenersatz bei beschädigter Kleidung oder Brille
Wir sorgen dafür, dass Sie als Geschädigte:r ernst genommen werden und Ihre Ansprüche mit der notwendigen Entschlossenheit vertreten werden – auch gegenüber uneinsichtigen Haltern oder verzögernden Versicherungen.
Sportunfälle
Ob im Verein, beim Schulsport oder im Fitnessstudio – bei sportlichen Aktivitäten kann es schnell zu Unfällen kommen. Doch nicht jeder Unfall ist automatisch ein Fall für Schadensersatz. Im Sport gilt: Wer sich beteiligt, nimmt ein gewisses Risiko in Kauf. Entscheidend ist daher, ob der Unfall auf einem regelgerechten Ablauf, einem Foulspiel oder einer Pflichtverletzung durch Dritte beruhte – etwa durch unsachgemäße Anleitung, mangelhafte Ausstattung oder fehlende Aufsicht.
Wir prüfen für Sie, ob im konkreten Fall Haftungsansprüche gegenüber Mitspieler:innen, Trainer:innen, Veranstalter:innen oder Betreiber:innen bestehen. Gerade im Amateur- oder Jugendsport ist oft unklar, wer Verantwortung trägt. Wir helfen Ihnen, den Sachverhalt rechtlich sauber einzuordnen und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld durchzusetzen – auch dann, wenn Versicherungen sich querstellen.
Typische Konstellationen bei Sportunfällen:
- Verletzungen durch unsportliches Verhalten oder Foulspiel
- Unfälle durch mangelhafte Sicherheitsausstattung oder Hallentechnik
- Stürze im Fitnessstudio durch fehlerhaft eingestellte Geräte
- Sportunfälle in Schule oder Kita durch fehlende Aufsicht
- Kopfverletzungen oder Bänderrisse mit dauerhaften Einschränkungen
Sport soll verbinden – doch wenn durch Fahrlässigkeit oder Pflichtverletzung ein Unfall passiert, ist eine klare rechtliche Klärung unerlässlich. Wir stehen Ihnen zur Seite – kompetent, erfahren und auf Augenhöhe.
Wie wir helfen – Ihr Weg zur Entschädigung
Schon im Rahmen der kostenfreien Ersteinschätzung prüfen wir, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfallen könnte. Danach begleiten wir Sie durch alle Phasen:
- Beweissicherung und Unterlagenprüfung
- Kommunikation mit Versicherungen & Gegnern
- Außergerichtliche Verhandlungen
- Klageerhebung bei fehlender Einigung
- Vertretung vor Gericht – auch mit medizinischen Sachverständigen
Unsere besondere Stärke liegt dabei im interdisziplinären Arbeiten: Unsere Anwält:innen im Unfall- und Versicherungsrecht stimmen sich eng ab und bringen verschiedene Blickwinkel ein – für eine umfassende Vertretung Ihrer Interessen.
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