Kostenfreie Ersteinschätzung
Fachspezifische Kompetenz
Teamarbeit – weil Ergebnisse zählen!
Ihre Fachanwälte für Verkehrsunfälle
Wir setzen uns für Ihre Ansprüche bei einem Personenschaden ein!
Jedes Jahr gibt es in Deutschland mehr als 300.000 Verkehrsunfälle mit Personenschaden. Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sein, stehen Ihnen diverse Schadenspositionen zu. Allerdings liegt die finanzielle Entschädigung, die der Versicherer anbietet, häufig weit unter dem, was ein spezialisierter Anwalt für Verkehrsrecht fordern würde. Wir von BQ-Rechtsanwälte arbeiten mit interdisziplinären Experten, Sachverständigen und Fachärzten zusammen, um unseren Mandanten eine sorgenfreie Absicherung ihres weiteren Lebens zu ermöglichen.
Wir ermitteln im Team sämtliche erlittenen Schadenspositionen:
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Vermehrte Bedürfnisse
- Erwerbsschaden
Kompetente Bearbeitung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Sie erreichen uns für einen kostenlosen Erstkontakt unter:
Tel.: 0431 - 386 701 80
Rechtsansprüche nach einem Pkw-Unfall
Nach einem Pkw-Unfall können nicht nur Sie als verletzter Fahrer, sondern auch alle Insassen ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Um bei einem Personenschaden oder einem Personengroßschaden das Optimum an Schadenspositionen für Sie einzufordern, arbeiten wir mit Unfallanalytikern und externen Spezialisten zusammen. Erhebt die gegnerische Versicherung Einwand, können wir diesen durch eine Unfallrekonstruktion überprüfen und gegebenenfalls eine höhere Schadensersatzsumme erzielen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie trotz möglicher gesundheitlicher Einschränkungen bedenkenlos und finanziell abgesichert leben können!
Rechtsansprüche nach einem Motorradunfall
Bei Verkehrsunfällen haben Motorradfahrer oft mit Vorurteilen zu kämpfen: Ihnen wird nachgesagt, zu schnell zu fahren und selbst daran Schuld zu sein, dass sie sich mitunter schwer verletzen. Das sollten Sie nicht ohne Weiteres hinnehmen! In vielen Fällen wird beispielsweise die Kollisionsgeschwindigkeit des beteiligten Pkw nicht berücksichtigt. Auch das individuelle Bremsverhalten des Motorrads muss in die Schadensregulierung einbezogen werden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich anwaltliche Unterstützung zu holen und ein Unfallrekonstruktionsgutachten erstellen zu lassen. Gerne stehen wir von BQ-Rechtsanwälte zur Seite, um die Weichen frühzeitig zu Ihren Gunsten zu stellen.
Nutzen Sie unsere Fachexpertise für die Schadensregulierung. Jetzt unverbindlich anrufen:
Tel.: 0431 - 386 701 80