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Ihre Ansprüche
Schadensersatz und Schmerzensgeld rechtlich durchsetzen
Ein Unfall oder ein ärztlicher Behandlungsfehler hat nicht nur körperliche und seelische Folgen – oft geraten auch finanzielle und soziale Lebensbereiche aus dem Gleichgewicht. Plötzlich ist der gewohnte Alltag nicht mehr möglich: Arbeit, Haushalt, Mobilität, Freizeit – vieles muss eingeschränkt oder neu organisiert werden. In solchen Fällen stehen Ihnen als Geschädigte:r umfassende Ansprüche auf Schadensersatz und Entschädigung zu.
Wir von [cutsomer.name_website] prüfen Ihren Fall sorgfältig und analysieren gemeinsam mit medizinischen und wirtschaftlichen Fachleuten, welche konkreten Einzelansprüche Ihnen zustehen – und in welcher Höhe. Anschließend setzen wir Ihre Forderungen gegenüber Versicherungen, Schädigern oder sonstigen Anspruchsgegnern mit Nachdruck und rechtlicher Präzision durch – außergerichtlich oder vor Gericht.
Wir setzen uns für Sie ein – melden Sie sich für eine Erstberatung.
Tel.: 0431 - 386 701 80
Schmerzensgeld
Schmerzensgeld ist der klassische Ausgleich für körperliche, seelische und immaterielle Schäden infolge eines Unfalls oder einer fehlerhaften Behandlung. Die Höhe richtet sich nicht nur nach Art und Schwere der Verletzung, sondern auch danach, wie stark Ihr Leben dadurch beeinträchtigt ist – z. B. durch Schmerzen, Einschränkungen, Operationen, Therapien oder dauerhafte Folgeschäden.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Schmerzensgeld realistisch, vollständig und angemessen berechnet wird. Dabei greifen wir auf medizinische Gutachten, Rechtsprechungstabellen und aktuelle Vergleichsfälle zurück. Besonders bei bleibenden Schäden ist eine professionelle Einschätzung entscheidend, um Ihre Ansprüche überzeugend und durchsetzungsstark zu vertreten.
Einflussfaktoren bei der Schmerzensgeldbemessung:
- Auswirkungen auf Selbstbild, Mobilität oder Lebensqualität
- Dauer und Intensität der körperlichen Schmerzen
- notwendige Behandlungen, Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen
- seelische Belastungen, z. B. durch Traumata oder Angstzustände
- langfristige oder dauerhafte Einschränkungen im Alltag
Haushaltsführungsschaden
Wenn Sie durch eine Verletzung Ihren Haushalt ganz oder teilweise nicht mehr führen können, entsteht ein sogenannter Haushaltsführungsschaden – auch dann, wenn keine externe Hilfe in Anspruch genommen wurde. Denn der Ausfall Ihrer eigenen Arbeitsleistung ist ein messbarer Schaden, der ersetzt werden kann und muss.
Wir helfen Ihnen, diesen Anspruch richtig zu erfassen, zu berechnen und geltend zu machen – auch rückwirkend. Dabei berücksichtigen wir Faktoren wie Haushaltsgröße, bisherige Arbeitsaufteilung, den gesundheitlichen Zustand und den Umfang der Einschränkung. Ziel ist ein fairer Ausgleich für die Zeit, in der Sie Aufgaben wie Kochen, Putzen, Einkaufen oder Kinderbetreuung nicht übernehmen konnten.
Beispiele für ersatzfähige Leistungen im Haushalt:
- Gartenpflege oder kleinere Instandhaltungen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Reinigung und Pflege der Wohnung
- Wäschepflege und Einkäufe
- Kinderbetreuung und Organisation des Familienalltags
Vermehrte Bedürfnisse
Ein Unfall oder Behandlungsfehler kann dazu führen, dass Betroffene auf dauerhafte Unterstützung oder Hilfsmittel angewiesen sind – ob im Alltag, im Beruf oder zu Hause. Diese sogenannten vermehrten Bedürfnisse sind ersatzfähig und stellen eine dauerhafte finanzielle Belastung dar, die rechtlich geltend gemacht werden kann.
Wir setzen uns dafür ein, dass Sie alle anfallenden Kosten umfassend ersetzt bekommen – einschließlich künftiger Leistungen, die durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden können. Besonders bei bleibenden Einschränkungen ist es wichtig, vorausschauend und realistisch zu planen, welche Unterstützung dauerhaft notwendig ist.
Typische vermehrte Bedürfnisse:
- ambulante oder stationäre Pflegehilfen
- Hilfsmittel wie Rollstühle, Prothesen oder Pflegebetten
- bauliche Anpassungen (z. B. barrierefreier Umbau der Wohnung)
- regelmäßige Physiotherapie, Logopädie oder Ergotherapie
- Fahrtkosten zu medizinischen Einrichtungen
Erwerbsschaden
Wenn Sie aufgrund eines Gesundheitsschadens dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr arbeiten können, entsteht ein Erwerbsschaden. Dieser umfasst sowohl den Verdienstausfall als auch eventuelle Rentenlücken oder Einbußen bei der Altersvorsorge. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt, selbstständig oder freiberuflich tätig waren – entscheidend ist, wie sich der Schaden konkret auf Ihre Einkommenssituation auswirkt.
Wir analysieren Ihre Erwerbssituation in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern oder Wirtschaftsexperten und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – auch dann, wenn es um komplexe Sachverhalte wie Teilzeitarbeit, Nebentätigkeiten oder variable Einkünfte geht.
Typische Bestandteile eines Erwerbsschadens:
- Einkommenslücken durch berufliche Neuorientierung
- aktueller und zukünftiger Verdienstausfall
- entgangene Gewinnanteile bei Selbstständigkeit
- Einbußen bei der Altersvorsorge
- zusätzliche Versicherungs- oder Krankheitskosten
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