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Ihr Anwaltsteam für Arzthaftungsrecht und Zahnarzthaftung
Wir beraten Mandanten bundesweit
Ärzte haben gegenüber ihren Patienten eine Sorgfaltspflicht. Verletzen sie diese, beispielsweise durch mangelnde Aufklärung oder einen Behandlungsfehler, können sie dafür haftbar gemacht werden. Sie als Patient können in einem solchen Fall Schmerzensgeld einfordern. Allerdings ist es für einen Laien kaum möglich, einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Deshalb stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Medizinrecht in unserer Kanzlei in Kiel und Hamburg, aber auch bundesweit, mit kompetenter Beratung zur Seite.
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