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Arzthaftung
Wenn medizinische Fehler Ihr Leben verändern
Ein Arztbesuch sollte Klarheit, Linderung oder Heilung bringen. Doch manchmal geschieht das Gegenteil: Fehler in der Behandlung, der Aufklärung oder der Diagnose können schwerwiegende Folgen für die Gesundheit haben. Wir von BQ-Rechtsanwälte stehen an Ihrer Seite, wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines ärztlichen Fehlers geworden zu sein.
Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie dabei, die Sachlage objektiv aufzuarbeiten, medizinische Gutachten einzuholen und Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz rechtlich durchzusetzen.
Wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Tel.: 0431 - 386 701 80
Behandlungsfehler
Wenn medizinische Standards verletzt werden, spricht man von einem Behandlungsfehler – mit potenziell gravierenden Folgen für Ihre Gesundheit. Ein solcher Fehler kann überall passieren: bei einer Operation, bei der Gabe von Medikamenten, in der Therapie oder der Nachsorge. Entscheidend ist, ob der Arzt oder die Ärztin das getan hat, was nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände geboten gewesen wäre. Wird dieser sogenannte Facharztstandard nicht eingehalten, kann sich daraus ein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld ergeben.
Wir prüfen für Sie, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren – von der Sichtung der Patientenakte über die Zusammenarbeit mit medizinischen Sachverständigen bis zur konsequenten Vertretung gegenüber Ärzten, Kliniken und Versicherungen. Unser Ziel ist es, nicht nur den Fehler zu benennen, sondern dafür zu sorgen, dass er juristische Konsequenzen hat – und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.
Typische Behandlungsfehler:
- Fehlentscheidungen bei Operationen oder Eingriffen
- fehlerhafte Medikation oder Dosierung von Arzneimitteln
- Anwendung veralteter oder nicht indizierter Therapieverfahren
- Verletzung von Hygienestandards mit Infektionsfolgen
- fehlerhafte Nachsorge oder Entlassung trotz bestehender Risiken
Ein Behandlungsfehler kann nicht rückgängig gemacht werden – aber Sie haben das Recht auf juristische Aufarbeitung, Aufklärung und Entschädigung.
Diagnosefehler
Eine fehlerhafte oder verspätete Diagnose kann weitreichende Folgen haben – vor allem dann, wenn dadurch notwendige Behandlungen zu spät oder gar nicht erfolgen. Die betroffene Person verliert wertvolle Zeit, in der sich eine Krankheit verschlimmern oder sogar irreversible Schäden verursachen kann. Besonders bei schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder neurologischen Störungen ist eine schnelle und zutreffende Diagnose entscheidend für den Behandlungserfolg.
Wir unterstützen Sie dabei, einen möglichen Diagnosefehler rechtlich aufzuarbeiten. Dazu gehört die sorgfältige Analyse der medizinischen Unterlagen, die Einholung fachärztlicher Gutachten und die rechtliche Bewertung, ob der Fehler vermeidbar gewesen wäre. Denn nur wenn ein Verstoß gegen die ärztliche Sorgfaltspflicht vorliegt, lässt sich ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz begründen. Wir stehen Ihnen in diesem sensiblen Prozess verlässlich zur Seite – medizinisch fundiert und juristisch durchsetzungsstark.
Typische Diagnosefehler:
- Übersehen schwerwiegender Symptome oder Warnsignale
- Verwechslung oder Fehldeutung von Laborwerten
- unzureichende Anamnese oder körperliche Untersuchung
- falsche oder unvollständige Interpretation bildgebender Verfahren
- Nichterkennung von Komplikationen nach operativen Eingriffen
Ein Diagnosefehler ist mehr als ein ärztliches Versäumnis – er kann Existenzen gefährden. Wir helfen Ihnen, die Folgen nicht einfach hinnehmen zu müssen.
Aufklärungsfehler
Patient:innen dürfen nur dann in eine medizinische Behandlung einwilligen, wenn sie vorher umfassend und verständlich über alle wesentlichen Risiken, Alternativen und Folgen aufgeklärt wurden. Geschieht das nicht – oder nur unzureichend –, kann die Einwilligung unwirksam sein. In der Folge wird selbst eine medizinisch korrekt durchgeführte Behandlung rechtlich angreifbar. Der Arzt verletzt damit nicht nur die Aufklärungspflicht, sondern auch das Selbstbestimmungsrecht des Patienten.
Wir prüfen für Sie, ob eine fehlerhafte oder unterlassene Aufklärung vorliegt – etwa vor einer Operation, bei der Gabe von Medikamenten oder im Zusammenhang mit Risiken alternativer Therapien. In enger Abstimmung mit medizinischen und juristischen Fachleuten werten wir Patientenunterlagen und Aufklärungsbögen aus, rekonstruieren die tatsächliche Gesprächssituation und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, wenn die rechtlich notwendige Aufklärung nicht stattgefunden hat.
Typische Aufklärungsfehler:
- unvollständige Risikoaufklärung vor Operationen oder Eingriffen
- fehlender Hinweis auf Behandlungsalternativen
- Aufklärung zu kurzfristig oder unter Zeitdruck
- medizinisch unverständliche oder verharmlosende Sprache
- fehlende Dokumentation des Aufklärungsgesprächs
Ein Behandlungsvertrag ist nur dann gültig, wenn Sie als Patient:in wirklich wussten, worauf Sie sich einlassen. Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Recht nicht unter den Tisch fällt.
Befunderhebungsfehler
Ärztliches Handeln beginnt mit dem richtigen Blick auf den Zustand des Patienten. Wenn aber bereits bei der Erhebung medizinisch notwendiger Befunde Fehler passieren – etwa durch das Unterlassen einer Untersuchung, fehlende Bildgebung oder nicht veranlasste Labortests –, kann die gesamte Behandlung auf einer falschen Grundlage beruhen. Die Folge: Beschwerden werden verkannt, Krankheiten bleiben unerkannt oder entwickeln sich ungehindert weiter.
Wir prüfen für Sie, ob alle erforderlichen Maßnahmen zur Diagnostik durchgeführt wurden – und ob bei Unterlassungen ein sogenannter Befunderhebungsfehler vorliegt. Anders als bei reinen Diagnosefehlern geht es hier nicht um die Auswertung, sondern um die Frage: Wurde überhaupt ausreichend untersucht? Im Schadensfall kann sich daraus ein Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz ergeben – insbesondere dann, wenn bei ordnungsgemäßer Diagnostik frühzeitig hätte eingegriffen werden können.
Typische Befunderhebungsfehler:
- unterlassene bildgebende Diagnostik trotz typischer Symptome
- fehlende Blutuntersuchung bei Verdacht auf Infektionen
- keine Überweisung zur fachärztlichen Abklärung
- Verzicht auf Kontrolle von Risikofaktoren bei bekannten Vorerkrankungen
- fehlende Reaktion auf postoperative Beschwerden
Ein unterlassener Blick kann mehr Schaden anrichten als eine fehlerhafte Behandlung. Wir helfen Ihnen, diese Versäumnisse sichtbar zu machen – und die rechtlichen Folgen daraus zu ziehen.
Geburtsschäden
Fehler während der Schwangerschaft, unter der Geburt oder in der unmittelbaren Nachsorge können schwerwiegende und lebenslange Folgen für das betroffene Kind – und die gesamte Familie – haben. Oft sind es Minuten oder einzelne Entscheidungen, die darüber entscheiden, ob ein Kind gesund auf die Welt kommt oder eine dauerhafte Schädigung erleidet. Umso wichtiger ist es, ärztliches Verhalten in diesen sensiblen Situationen genau rechtlich zu prüfen – und Verantwortung einzufordern, wenn medizinische Fehler passiert sind.
Wir vertreten betroffene Eltern mit besonderer Sorgfalt, Empathie und Fachkompetenz. Gemeinsam mit medizinischen Gutachtern werten wir Geburtsverläufe, CTG-Protokolle, Entlassungsberichte und ärztliche Maßnahmen aus. Unser Ziel: Klarheit über die Ursache des Schadens – und die Durchsetzung aller Ansprüche auf Schmerzensgeld, Pflege- und Betreuungsleistungen oder einen Mehrbedarfsausgleich. Dabei wissen wir: Es geht nicht nur um finanzielle Entlastung – sondern um Gerechtigkeit für Ihr Kind.
Typische Fehler mit Geburtsschäden zur Folge:
- verspätete Reaktion auf Sauerstoffmangel (z. B. Hypoxie)
- fehlerhafte CTG-Auswertung oder Überwachung des Kindes
- unterlassene Kaiserschnitt-Entscheidung trotz klarer Indikation
- fehlerhafte Geburtsleitung bei Beckenendlage oder Frühgeburt
- mangelhafte Nachsorge bei Neugeborenen mit Risikofaktoren
Ein Geburtsschaden verändert das Leben eines Kindes – und das seiner Familie. Wir setzen uns dafür ein, dass medizinisches Fehlverhalten nicht folgenlos bleibt.
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
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