Medizinische Unterlagen sichern
- Krankenhausberichte / Entlassungsberichte
- Operationsberichte
- Narkoseprookolle
- Arztbriefe
- Reha-Unterlagen
- Befunde von Fachärzten, Psychologen, Gutachtern
- Medikamentenpläne / Verordnungen
Tipp: Lassen Sie sich auch die vollständige Patientenakte aushändigen – darauf haben Sie einen Anspruch gemäß § 603g BGB
Beschwerdetagebuch führen
Ein Beschwerdetagebuch hilft dabei, die tatsächlichen Auswirkungen zu belegen. Notieren Sie regelmäßig:
- Auftretende Schmerzen: Art, Intensität, Häufigkeit
- Einschränkungen im Alltag: z.B beim Gehen, Heben, Schlafen
- Emotionale Belastungen: Ängste, Frustration, Schlafstörungen
- Arztbesuche und Therapien
- Einnahme von Schmerzmitteln oder anderen Medikamenten
Kostenbelege und Verdienstausfall dokumentieren
Für die Geltendmachung materieller Schäden benötigen Sie Nachweise über:
- Fahrtkosten zu Ärzten oder Kliniken
- Kosten für Medikamente, Hilfsmittel. Physiotherapie etc.
- Verdienstausfall: Gehaltsnachweise, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Haushalts- oder Pflegehilfen
- Umbauten oder Hilfsmittel im Haushalt
Zeugen und Vertrauenspersonen einbeziehen
Es kann hilfreich sein, Personen aus Ihrem Umfeld zu benennen, die Ihre Einschränkungen bestätigen können, z.B.: Familienangehörige, Freunde, Nachbarn, Kollegen, Pflegekräfte
Fotos und Videos erstellen
Dokumentieren Sie sichtbare Verletzungen oder Folgen regelmäßig:
- Narben, Schwellungen, Wundheilung
- Bewegungseinschränkungen oder Hilfsmittel im Gebrauch
- Alltagssituationen mit Einschränkungen
Rechtliche Beratung suchen
Wenn Sie einen Personenschaden erlitten haben, sollten Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten sorgfältig prüfen lassen. Ein erfahrener Fachanwalt für Personenschäden kann Sie dabei unterstützen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und eine umfassende Beweissicherung durchzuführen.
Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in der Durchsetzung von Ansprüchen bei Personenschäden. Wir wissen, worauf es bei Personenschäden ankommt und wie wir Ihre Rechte bestmöglich vertreten können. Lassen Sie sich nicht mit unzureichenden Erklärungen abspeisen – nutzen Sie die Möglichkeit einer rechtlichen Prüfung.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung und erfahren Sie, welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche Schritte Sie als nächstes unternehmen sollten.